Zum Inhalt springen
Praxis FröhlichAnsbach
Praxis

Kosten und Abrechnung

Damit Sie wissen, woran Sie sind.

Wonach abgerechnet wird

Unsere heilpraktischen Leistungen rechnen wir nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Physiotherapeutische Leistungen auf ärztliche Verordnung rechnen wir wie üblich über die Verordnung ab.

Was ein Termin bei Ihnen kostet, sagen wir Ihnen vorher – am Telefon oder an der Rezeption. Sie sollen nicht raten müssen. Wie der Termin abläuft und was Sie mitbringen, steht unter Ihr erster Termin.

Wer erstattet

Private Krankenversicherung und Beihilfe erstatten heilpraktische Leistungen in der Regel im Rahmen der GebüH. Wie viel genau, hängt von Ihrem Tarif ab.

Gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen erhalten die Kosten je nach Tarif ebenfalls erstattet.

Gesetzlich Versicherte ohne Zusatzversicherung zahlen die heilpraktischen Leistungen selbst. Für die physiotherapeutischen Leistungen gilt Ihre ärztliche Verordnung.

Ein Teil unserer Leistungen ist keine Kassenleistung. Das bedeutet aber nicht, dass gesetzlich Versicherte darauf verzichten müssten – vieles lässt sich kombinieren. Sprechen Sie uns darauf an.

Vor der Behandlung

Bei einzelnen Behandlungen brauchen wir vorab eine Kostenübernahmeerklärung von Ihnen. Die bekommen Sie rechtzeitig vorher, auf Wunsch auch per Post oder Fax.

Wenn Sie unsicher sind

Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, bevor Sie kommen – oder rufen Sie uns an, dann sagen wir Ihnen, worauf es in Ihrem Fall ankommt.

Häufige Fragen

Was kostet ein Termin?

Das sagen wir Ihnen vorher, am Telefon oder an der Rezeption. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Erstattet meine private Versicherung?

Private Krankenversicherung und Beihilfe erstatten heilpraktische Leistungen in der Regel im Rahmen der Gebührenordnung. Wie viel genau, hängt von Ihrem Tarif ab.

Ich bin gesetzlich versichert. Was zahle ich?

Heilpraktische Leistungen zahlen Sie selbst, mit Zusatzversicherung je nach Tarif erstattet. Für physiotherapeutische Leistungen gilt Ihre ärztliche Verordnung. Vieles lässt sich kombinieren; sprechen Sie uns an.

Was ist eine Kostenübernahmeerklärung?

Bei einzelnen Behandlungen brauchen wir vorab Ihre Zusage zur Kostenübernahme. Die bekommen Sie rechtzeitig vorher, auf Wunsch per Post oder Fax.

0981 460 85 35
Montag bis Donnerstag
08:00–20:00
Freitag
08:00–17:00
Praxis für Nichtoperative Orthopädische Medizin (NOM) Fröhlich GmbH
Technologiepark 2
91522 Ansbach
Anrufen Termin anfragen