Bei einer Kreuzbeinsubluxation, einer Verdrehung oder Kippung des Kreuzbeins, verspannt sich die tiefe Gesäßmuskulatur. Ausgelöst wird das durch zu langes Sitzen, durch Myogelosen und Verhärtungen der Muskeln oder dadurch, dass einzelne Lendenwirbelkörper oder das Iliosakralgelenk (Kreuzbein-Darmbein-Gelenk) ausgerenkt sind. Die verspannten Muskeln klemmen den Ischiasnerv und die Spinalnerven des Kreuzbeins ein. Diese Nerven ziehen vom kleinen Becken durch eine Lücke, die eben diese Muskeln bilden, in Gesäß und Bein.
Die Beschwerden in den Beinen zeigen sich meist als Schmerzen. Es können aber auch Gefühlsstörungen bis hin zu Lähmungserscheinungen auftreten. Bei Lähmungen, Taubheit im Schritt- und Genitalbereich oder Störungen beim Wasserlassen oder beim Stuhlgang fahren Sie bitte sofort in eine Notaufnahme.
Computertomografien und Kernspinaufnahmen, die wegen solcher Ischiasbeschwerden gemacht werden, zeigen häufig einen Bandscheibenvorfall. Entgegen allen anderslautenden Behauptungen macht er in der überwiegenden Zahl der Fälle keine Beschwerden. Die Erklärung: Der Bandscheibenvorfall drückt nicht stark genug auf die Spinalnerven der unteren Lendenwirbelsäule und klemmt die Spinalnerven des Ischias nicht ein.
Der Grund ist einfach. In dem Abschnitt des Wirbelkanals, in dem man die Bandscheibenvorfälle findet, die für die Ischiasbeschwerden verantwortlich gemacht werden, gibt es kein Rückenmark mehr. Es endet in der Regel ungefähr am ersten Lendenwirbel. Darunter liegen nur noch Spinalnervenfasern, und die können einem Bandscheibenvorfall ausweichen.
Man kann sich das wie ein Bündel Stricke vorstellen, das man mit einem schmalen Gegenstand in der Mitte zu treffen versucht: Die einzelnen Stricke weichen zur Seite aus. Genauso verhalten sich die Spinalnerven im Wirbelkanal. Die Fasern werden dabei etwas gedehnt, aber das macht keine Beschwerden.
Nur wenn der Wirbelkanal vollständig verlegt ist – das kann vorkommen, ist aber eher selten –, ist der Bandscheibenvorfall wirklich für die Schmerzen verantwortlich. Dann ist auch eine Operation gerechtfertigt.